Unter öffentlichen Gebäuden verstehen wir in diesem Zusammenhang die wichtigsten Behörden und staatlichen Einrichtungen Sachsens. Entsprechend der Verwaltungsstruktur erfassen wir damit den Landtag, die Landratsämter, die Finanzämter, die Jugendämter sowie die Sozialämter. Weiterhin prüfen wir die Rathäuser und deren Außenstellen.