Allgemeine Hinweise Barrierefreiheit

Laufwege freihalten, das heißt Sitzmöbel, Schilder, Vitrinen, Feuerlöscher, Aufsteller oder ähnliches dürfen nicht so in Räume hineinragen, dass die nutzbare Breite und Höhe eingeschränkt werden. DIN 18040-1.

Kontraste nach DIN 32975 ausführen, wichtig auch die DIN 18040-1.

Bei Schwellen an Türen und Durchgängen ist es erforderlich, dass sich diese kontrastreich vom umgebenden Bodenbelag abheben. DIN 18040-1.

Türrahmen sollten sich möglichst kontrastreich von den Wänden und vom Türblatt abheben. Auch die Drückergarnituren muss kontrastreich vom Türblatt zu unterscheiden sein. DIN 18040-1.

Glastüren und Glasflächen müssen mit Markierungen, mindestens 8 cm breit, über die gesamte Breite/Fläche, in einer Höhe von 40 bis 70 cm und 120 bis 160 cm versehen werden. Wichtig ist, dass ein Wechselkontrast (helle und dunkle Anteile) in Streifen- oder Mosaikform eingehalten wird (wegen wechselnder Lichtverhältnisse im Hintergrund). DIN 18040-1.

Nummerierung bzw. Amtsbezeichnungen neben Türen sollten in kontrastreicher und Pyramiden- und Brailleschrift so angebracht sein, dass sie ein blinder Mensch ertasten kann (Höhe 130 – 160 cm). DIN 18040-1, DIN 32986.

Hinweistafeln zur Orientierung und Bedienelemente sind ebenfalls nach DIN 32986 auszuführen.

Treppen sind nach DIN 18040-1 auszuführen. Im Innenbereich sind jeweils die erste und letzte Stufe an der Vorderkante zu markieren. Im Außenbereich ist jede Stufe zu markieren.

Geländer sind ebenso nach dieser Norm zu gestalten. So ist zum Beispiel eine Höhe von 85 bis 90 cm einzuhalten, keine Unterbrechung auf Podesten, der Handlauf muss 30 cm über die erste beziehungsweise letzte Stufe horizontal weitergeführt werden.

Eine gute Allgemeinbeleuchtung, blendfrei installiert, ist zu bevorzugen. Keine Spotlichter verwenden.

Empfangspersonal dahingehend sensibilisieren, dass sehbehinderte oder blinde Besucher möglichst frühzeitig angesprochen werden, wenn sie den Raum betreten.

Dabei sollten konkrete Begriffe verwendet werden wie:

  • vor Ihnen,
  • rechts von Ihnen,
  • links von Ihnen und
  • geradeaus.

Formulierungen wie hier, dort oder nehmen Sie auf dem Stuhl Platz, sind nicht hilfreich.

Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die hier dargelegten Hinweise entbinden die Rechtsträger nicht davon, die genannten Normen korrekt anzuwenden.

Wolfgang Neuber
Freiberg, 3. Februar 2021

DBSV Broschüren mit Informationen zur Barrierefreiheit

• Absicherung von Baustellen
• Bodenindikatoren
• Informationen für Fahrgäste
• Kreisverkehre
• Sicheres Queren
• Taktile Beschriftungen
• Fachbroschüre „Kontrastreiche Gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude“
• Kontrastbestimmungstafel

Die Kostenanfrage für die Flyer und Broschüren erfolgt über den Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e.V.

BSVS e.V.
Koordinierungsstelle
Louis-Braille-Str. 6
01099 Dresden

Tel.: (0351) 80 90 6-11
Fax: (0351) 80 90 6-12
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Wichtige Information zum Euroschlüssel

Der Euroschlüssel ermöglicht körperlich beeinträchtigten Menschen über den Einheitschlüssel kostenlos Zugang zu behindertengerechten sanitären Anlagen und Einrichtungen. Alle wichtigen Informationen zum Erlangen eines Euroschlüssels erhälten Sie vom CBF DARMSTADT – Club Behinderter und ihrer Freunde.

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